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Halogenlampen dürfen zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden nur in geeigneten Leuchten betrieben werden, die so konstruiert sind (Schutzschilde, Gitter etc.), dass bei einem eventuellen Lampenplatzer keine Teile/Splitter nach außen dringen können und dass beim Betrieb keine Ultraviolettstrahlung nach außen abgestrahlt werden kann. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass beim Betrieb der Lampen verstärkte Wärmeentwicklung auftreten kann.